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Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin in der Steine- und Erdenindustrie – SEIVerfMAusbV 2004

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1Die Ausbildung dauert drei Jahre.
2Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Baustoffe,
2.
Transportbeton,
3.
Gipsplatten oder Faserzement,
4.
Kalksandsteine oder Porenbeton,
5.
vorgefertigte Betonerzeugnisse,
6.
Asphalttechnik
gewählt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25