See-Arbeitszeitnachweisverordnung – See-ArbZNV

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(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2797)


Name des Schiffes: Flagge: IMO-Nr. (falls vorhanden) Letzte Aktualisierung der Übersicht: ( ) von ( ) Seiten

Die Höchstarbeitszeit und die Mindestruhezeit unterliegen nachstehender Regelung: Seearbeitsgesetz, das dem Seearbeitsübereinkommen 2006 der IAO und dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (1978) in seiner geänderten Fassung (STCW-Übereinkommen) entspricht.

Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeit:

Sonstige Bestimmungen:

Dienstliche Stellung/Rang2 Tägliche Regelarbeitszeit auf See Tägliche Regelarbeitszeit im Hafen Bemerkungen Tägliche Gesamtarbeitszeit/
Gesamtruhezeit3
(Std.)
  Wachdienst
(von … bis …)
Sonstige Pflichten
(von … bis …)4
Wachdienst
(von … bis …)
Sonstige Pflichten
(von … bis …)3
Auf See Im Hafen
               
               
               
               
               
               
               
               
               

Unterschrift des Kapitäns: _______________________

_______________

1 Die in diesem Muster verwendeten Begriffe sind in den Arbeitssprachen des Schiffes sowie in Englisch anzugeben.
2 Hier sind die gleichen wie die im Schiffsbesatzungszeugnis für diese dienstliche Stellung/Ränge enthaltenen Begriffe zu verwenden.
3 Nichtzutreffendes streichen.
4 Für das Wachpersonal können unter der Rubrik „Bemerkungen“ Angaben zu der voraussichtlich für außerplanmäßige Dienste abzuleistenden Stundenzahl eingetragen werden; diese Stunden sind in die Rubrik zur Angabe der täglichen Gesamtarbeitszeit aufzunehmen.

Geändert durch Art. 11 Abs. 46 G v. 18.7.2017 I 2745
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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