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Schweine-Salmonellen-Verordnung – SchwSalmoV

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Bei einer Impfung gegen Salmonellen dürfen keine Impfstoffe angewendet werden, die geeignet sind, die Untersuchungen auf Antikörper nach § 2 Abs. 1 und 2 zu beeinträchtigen.

Zuletzt geändert durch Art. 137 G v. 29.3.2017 I 626
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26