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Sicherheitsfunk-Schutzverordnung – SchuTSEV

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Diese Verordnung regelt die Durchführung besonderer Maßnahmen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) zum Schutz von

1.
Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden, und
2.
öffentlichen Telekommunikationsnetzen
vor elektromagnetischen Störungen.

Geändert durch Art. 50 G v. 23.6.2021 I 1858
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26