(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
(1) 1... 2Für die Durchführung des Übereinkommens sind die Seemannsordnung und das Handelsgesetzbuch maßgebend.
(2)
§ 3 Abs. 1 Satz 2 Kursivdruck: Siehe jetzt Seemannsgesetz 9513-1
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.