α
SchAnpG 2
print
Zweites Gesetz zur Anpassung bestimmter Bedingungen in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard – SchAnpG 2
arrow_left
Art 10 Inkrafttreten
link
anchor
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des
Satzes 2
am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung