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Verordnung über das Ausbildungsgeld für Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und -Anwärter – SanOAAusbGV

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Auf das Ausbildungsgeld angerechnet werden Geld- oder Sachleistungen, die eine Sanitätsoffizieranwärterin oder ein Sanitätsoffizieranwärter von anderer Seite für eine in der Approbations- oder Bestallungsordnung vorgeschriebene Tätigkeit erhält.

Geändert durch Art. 10 G v. 4.8.2019 I 1147
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25