Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung) – RheinSchPersV

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(Anlageband zum BGBl. 2023 II Nr. 105, S. 38 - 39)



Vorbemerkung:

Patentarten (Spalten 4 bis 6)
A – Sportpatent
B – Behördenpatent
geforderte Kenntnisse (Spalte 3)
1 – Detailkenntnisse
2 – Grundkenntnisse

1 2 3 4 5
Nr. Prüfungsstoff   A B
 1.  Kenntnis der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher      
 1.1  Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (einschließlich der vorübergehenden Anordnungen)      
  Kapitel 1 bis 7, 15 1 x x
  Kapitel 8 1    
  Kapitel 9, 10, 12, 14 (für die beantragten Strecken) 1 x x
  Kapitel 11 1    
   Anlagen      
    3. Bezeichnung der Fahrzeuge 1 x x
    6. Schallzeichen 1 x x
    7. Schiffahrtszeichen 1 x x
    8. Bezeichnung der Wasserstraße 1 x x
  10. Ölkontrollbuch 1 x x
   Merkblätter / Handbücher      
  Sprechfunk 2 x x
  Abfallbeseitigung 2 x x
 1.2 Verkehrsvorschriften für Seeschifffahrtsstraßen 1 x  
  (Bezeichnung der Fahrzeuge, Schallzeichen, Schifffahrtszeichen, Seezeichen und Betonnungssystem, Fahrregeln)      
 1.3  Rheinschiffsuntersuchungsordnung und Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe      
  Aufbau und Inhalt 2 x x
  Inhalt des Binnenschiffszeugnisses 2 x x
 1.4  Besatzungsvorschriften, Teil III der Rheinschiffspersonalverordnung 1   x
 1.5  ADN      
  Aufbau 2   x
  Urkunden/Weisungen 2   x
  Kenntnis der vorgeschriebenen Bezeichnung mit blauen Kegeln/Lichtern 1   x
  Auffinden der Betriebsvorschriften 2   x
 1.6  Bestimmungen über die Patente, Teile II und III der Rheinschiffspersonalverordnung      
  Patentarten und besondere Berechtigungen 2 x x
  Kriterien für Patententzug und Aussetzen der Gültigkeit 1 x x
 1.7  Unfallverhütung 2 x x
 2.  Nautische Kenntnisse      
 2.1  Rhein und Nebenwasserstraßen 2 x x
  (wichtigste geografische, hydrologische, meteorologische und morphologische Merkmale)      
 2.2  Ortskenntnisse der beantragten Rheinstrecken      
  Fahrwegbeschreibung Berg- und Talfahrt 1 x x
  Fahrwegabmessungen 1 x x
 2.3  Navigation auf Seeschifffahrtsstraßen 2 x  
  (Kursbestimmung, Standlinien und Schiffsort, Arbeiten mit der Seekarte, Kompasskontrollverfahren, Grundlagen der Gezeitenlehre)      
 3.  Berufskenntnisse      
  (nautische, schiffsbetriebstechnische, berufliche Fähigkeiten)      
 3.1  Führung des Fahrzeuges      
  Vorgänge beim Steuern, Manövriereigenschaften 2 x x
  Funktion von Steuereinrichtungen und Antrieb 2 x x
  Einfluss von Strömung, Wind und Sog 2 x x
  Schwimmfähigkeit, Stabilität und ihre praktische Anwendung 2 x x
  Ankern und Festmachen 2 x x
 3.2  Maschinenkenntnisse      
  Bau, Arbeitsweise der Motoren, Funktion der elektrischen Einrichtungen 2 x x
  Bedienung, Betriebskontrolle 2 x x
  Maßnahmen bei Betriebsstörungen 2 x x
 3.3  Laden und Löschen      
  Bestimmung des Ladegewichtes anhand des Eichscheines 2    
  Verwendung der Tiefgangsanzeiger 2    
  Stauen der Ladung 2   x
 3.4  Verhalten unter besonderen Umständen      
  Maßnahmen bei Havarien, Erste Hilfe, Abdichtung von Lecks 2 x x
  Bedienung von Rettungsgeräten 2 x x
  Besonderheiten bei Havarien auf Seeschifffahrtsstraßen 2 x  
  Abfallbehandlung und Reinhaltung der Gewässer 2 x x
  Benachrichtigung von zuständigen Behörden 2 x x
  Feuerlöschwesen 2 x x

Zuletzt geändert durch Art. 5 iVm Anlage V v. 17.12.2025 I Nr. 381
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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