Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung) – RheinSchPersV

arrow_left arrow_right

(Anlageband zum BGBl. 2023 II Nr. 105, S. 37;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Name, Vorname (ggf. Geburtsname) des Untersuchten




Geburtsdatum und -ort




Ausgewiesen durch


Name und Vorname des untersuchenden Arztes




Anschrift




Telefonische Erreichbarkeit

Die untersuchte Person wurde hinsichtlich ihrer körperlichen und psychischen Tauglichkeit gemäß den ES-QIN Standards für medizinische Tauglichkeit (allgemeine Tauglichkeit, Sehvermögen und Hörvermögen) mit den folgenden Ergebnissen untersucht:
    Dauerhaft untauglich
    Vorübergehend untauglich, voraussichtlich bis _______________
    Tauglich ohne Einschränkungen
    Tauglichkeit befristet bis ______________1
    Tauglich mit einer oder mehrerer der folgenden Beschränkungen (Code gemäß ES-QIN)
      01 Sehhilfe (Brille und/oder Kontaktlinsen) erforderlich
      02 Hörhilfe erforderlich
      03 Prothesen der Gliedmaßen erforderlich
      04 Kein Alleindienst im Steuerhaus
      05 Nur bei Tageslicht
      06 Keine Navigationsaufgaben zulässig
      07 Beschränkt auf ein einzelnes Fahrzeug namens ______________________
      08 Beschränkter Bereich _________________________
      09 Beschränkte Aufgabe _________________________
    Tauglich, sofern das Schifferpatent nach Richtlinie 96/50/EG vor dem 1. April 2004 ausgestellt wurde
        Stempel
         
         
___________________________________________
Datum und Unterschrift des Arztes
 








__________

1 Nur zu verwenden, wenn dies in den ES-QIN-Standards für medizinische Tauglichkeit bei der entsprechenden Erkrankung ausdrücklich vorgesehen ist.
Zuletzt geändert durch Art. 5 iVm Anlage V v. 17.12.2025 I Nr. 381
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print