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Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse – RheinMainDonSchStrG

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1Das Sperrtor im linken Regnitzarm bei Bug gehört zur Bundeswasserstraße.
2Die Betriebsordnung wird im Einvernehmen zwischen dem Bund und Bayern aufgestellt.

Geändert durch Art. 40 G v. 19.9.2006 I 2146
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25