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Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht – RentÜG

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1Die Digitale Rentenübersicht dient der Verbesserung des Kenntnisstandes der Bürgerinnen und Bürger über ihre jeweilige Altersvorsorge und enthält Informationen insbesondere über deren Höhe.
2Die Informationen sollen verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar sein.

Geändert durch Art. 65 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25