Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die Bestimmungen zur Durchführung der Meisterprüfung im Raumausstatter-Handwerk.
Ersetzt V 7110-3-178 v. 18.6.2008 I 1087 (RaumausMstrV)