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Verordnung über die Satzung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" – PrKultbSaV

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1Der Beirat und seine einzelnen Mitglieder beraten den Stiftungsrat und den Präsidenten.
2Der Beirat und jedes seiner Mitglieder können dem Stiftungsrat und dem Präsidenten Vorschläge und Anregungen unterbreiten.

V aufgeh. durch Art. 1 iVm Art. 2 V v. 28.3.2025 I Nr. 102 mWv 30.11.2025
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 15.4.2014 I 347
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25