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Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021 – PpUGV

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1Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus ermittelt den Pflegeaufwand in den pflegesensitiven Bereichen in den Krankenhäusern.
2Der Pflegeaufwand wird für jeden pflegesensitiven Bereich in den Krankenhäusern für jeden Standort eines Krankenhauses gesondert ermittelt.
3Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des aktuellen vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus entwickelten Katalogs zur Risikoadjustierung des Pflegeaufwands.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 4.11.2025 I Nr. 267
Ersetzt V 860-5-54 v. 28.10.2019 I 1492 (PpUGV 2019)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25