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Satzung der Deutsche Post AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft) – PostAGSa

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Der Vorstand führt die Geschäfte unter Beachtung der Geschäftsordnung und des vom Aufsichtsrat gebilligten Geschäftsverteilungsplans.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25