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Satzung der Deutsche Post AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft) – PostAGSa

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(1) 1Die Gesellschaft ist ein Dienstleistungsunternehmen für Kommunikation, Transport und Logistik.
2Sie erbringt insbesondere Leistungen des Postwesens.

(2) 1Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen.
2Dazu kann sie insbesondere Produkte und Dienstleistungen auch für Rechnung Dritter, insbesondere über ihre Vertriebsfilialen, anbieten.
3Sie kann auch andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken.
4Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25