PharmKfmAusbV 2012
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten – PharmKfmAusbV 2012
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§ 2 Dauer der Berufsausbildung
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Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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