α
PHöchstMengV
print
Verordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln – PHöchstMengV
arrow_left
arrow_right
§ 8 Inkrafttreten
link
anchor
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung