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Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten – PflSchGerätV

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Pflanzenschutzgeräte, die keiner vorgeschriebenen Prüfung unterzogen oder nicht mit einer gültigen Plakette versehen worden sind, dürfen nicht verwendet werden.

Geändert durch Art. 1 V v. 18.4.2019 I 507 mWv 30.4.2019
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25