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Gesetz über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten – OrthoptG

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1Die Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung.
2Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen für Orthoptisten an Krankenhäusern vermittelt.
3Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung ab und dauert drei Jahre.

Zuletzt geändert Art. 4 G v. 24.2.2021 I 274
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25