1Das in § 2 näher bezeichnete Meeresgebiet im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels wird zum Naturschutzgebiet erklärt.
2Das Naturschutzgebiet erhält die Bezeichnung „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“.
3Es ist Teil des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ und vereint die Gebiete