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Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee – NordSBefV

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1Zehn Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung werden die Regelungen der Verordnung aufgrund einer Evaluierung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr erneut bewertet.
2Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der bis dahin weiterentwickelten, gebietsbezogenen Erkenntnisse über Störungen und Wirkzonen und den dann aktuellen Populationsverteilungen.
3Das Konzept der Evaluierung ist mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz abzustimmen.

Ersetzt V 940-9-16 v. 12.2.1992 I 242 (NPNordSBefV)
Geändert durch Art. 3 V v. 18.3.2024 I Nr. 100
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25