print

Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – NiSG

arrow_left arrow_right

Die Benutzung von Anlagen nach § 3 zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.

Zuletzt geändert durch Art. 9a G v. 28.4.2020 I 960
Mittelbare Änderung durch Art. 15 Abs. 2 Nr. 1 G v. 19.5.2020 I 1018 ist berücksichtigt
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25