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Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an der Bundeswasserstraße Neckar – NeckarSchlBetrZV

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Von den §§ 1 und 2 kann das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar aus verkehrlichen oder betrieblichen Gründen vorübergehend abweichen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25