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Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung "Biosphärenreservat Mittlere Elbe" – NatSGmElbeV

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1Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:
2

1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege und Deiche sowie Gewässer
2.
Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen und
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25