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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik – MtDBwVWehrtechnikVDV

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1Die Lehrinhalte der fachtheoretischen Ausbildung werden beim Bildungszentrum der Bundeswehr vermittelt.
2Die Vermittlung erfolgt interaktiv, praxisbezogen und kompetenzorientiert.

3Sie kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.

Geändert durch Art. 2 Abs. 32 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Ersetzt V 2030-7-17-3 v. 17.4.2002 I 1444 (LAP-mtDBWVV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26