(1) Die Situationsaufgabe vervollständigt den Qualifikationsnachweis für das Metallbildner-Handwerk.
(2) 1Als Situationsaufgabe ist die nachstehende Aufgabe auszuführen:
2Fehler oder Störungen an Metallbildnerprodukten, unter Berücksichtigung von Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation feststellen, eingrenzen und beheben.