1Im Prüfungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachzuweisen, zielorientiert mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Auszubildenden und Geschäftspartnern zu kommunizieren und zu kooperieren, Methoden der Kommunikation und des Konfliktmanagements situationsgerecht einzusetzen und ethische Grundsätze zu berücksichtigen.
2Des Weiteren sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Auszubildende und Projektgruppen unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen und der Unternehmensziele zu führen und zu motivieren.
3In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
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