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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Marketing oder Geprüfte Fachwirtin für Marketing – Bachelor Professional in Marketing – MarketFachwBAProFV

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1Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
2

1.
„Marketingstrategien entwickeln“ nach § 4,
2.
„Marketingkonzepte und -projekte planen und umsetzen“ nach § 5,
3.
„Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln“ nach § 6,
4.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.

Ersetzt V 806-22-6-51 v. 21.8.2014 I 1461 (MarketFachwPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25