LwHwPrüfAnerkV
Verordnung über die Anforderung an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft – LwHwPrüfAnerkV
arrow_left
arrow_right
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
anchor
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Geändert durch Art. 2 V v. 11.8.2011 I 1723
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print