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Gesetz zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts – LuftRAAbkDG

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Die Reichsregierung hat zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts (Reichsgesetzbl. II S. 1039) das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Geändert durch Art. 11 G v. 17.7.2017 I 2421
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25