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Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik – LMTAusbV 2000

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Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Geändert durch Art. 1 V v. 28.10.2013 I 3902
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25