print

Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder – LeukoseV 1976

arrow_left arrow_right

1Impfungen gegen die Leukose der Rinder und Heilversuche sind verboten.
2Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für wissenschaftliche Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

Neugefasst durch Bek. v. 17.5.2017 I 1262;
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25