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LehrErzVDBest 1
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Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher - Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung - – LehrErzVDBest 1
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§ 11
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Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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