LebensMAusbV
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Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk – LebensMAusbV
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§ 2 Ausbildungsdauer
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Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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