LebensMAusbV
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Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk – LebensMAusbV
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§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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