α
LebensMAusbV
print
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk – LebensMAusbV
arrow_left
arrow_right
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
link
anchor
Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung