(1) 1Die Absichtsanzeige für Primärmarkttätigkeiten muss Folgendes enthalten:
2
(2) 1Der Absichtsanzeige ist eine Kopie der Vereinbarung oder Anerkennung der Primärhändler-Tätigkeit des Anzeigenden beizufügen.
2Die Vereinbarung oder Anerkennung muss von dem jeweiligen öffentlichen Emittenten oder einer in seinem Namen handelnden Person unterzeichnet sein.