KKG
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Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz – KKG
Link zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
§ 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung
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§ 2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung
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§ 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz
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§ 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
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§ 5 Mitteilungen an das Jugendamt
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§ 6 Beratung im medizinischen Kinderschutz
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Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 3.4.2025 I Nr. 107
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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