print

Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände – KK-AltRückV

arrow_left

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Zuletzt geändert durch Art. 8a G v. 22.3.2020 I 604
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25