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Kapitalausstattungs-Verordnung – KapAusstV

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Für kleinere Vereine, deren Satzung vorsieht, dass Nachschüsse vorbehalten sind oder Versicherungsansprüche gekürzt werden, und deren jährliche Beiträge 1,9 Millionen Euro nicht übersteigen, entfällt der Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung.

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 11.12.2024 I Nr. 414
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26