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Bundes-Klimaanpassungsgesetz – KAnG

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(1) 1Die Länder berichten dem für die Klimaanpassung zuständigen Bundesministerium ab dem 30. September 2024 alle zwei Jahre, in welchen Gemeinden und Kreisen Klimaanpassungskonzepte vorliegen und in welchen nicht.
2Sie berichten bis zum Ablauf des 30. September 2024, welche regionalen und örtlichen Klimadaten für die Klimaanpassung genutzt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26