KürschAusbV
print
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk – KürschAusbV
arrow_left
arrow_right
§ 3 Ausbildungsdauer
anchor
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung