print

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk – KürschAusbV

arrow_left arrow_right

Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Kürschner/Kürschnerin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten Ausbildungsberuf.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25