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KürschAusbV
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Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk – KürschAusbV
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§ 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
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Der Ausbildungsberuf Kürschner/Kürschnerin wird staatlich anerkannt.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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