1Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. 2Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und nicht die Erhaltungsaufwendungen.
Neugefasst durch Bek. v. 11.10.2002 I 4034;
zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 21.12.2004 I 3603