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Gesetz zu dem Abkommen vom 15. November 1971 über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen "INTERSPUTNIK" und zu dem Protokoll vom 30. November 1996 über die Einbringung von Korrekturen in dieses Abkommen – INTERSPUTNIKG

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(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) 1Das Abkommen vom 15. November 1971 ist für die Bundesrepublik Deutschland am 15. Oktober 1990 in Kraft getreten.
2Der Tag, an dem das Protokoll vom 30. November 1996 nach seinem Artikel 19 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Zuletzt geändert durch durch Art. 458 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25