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Gesetz über die Insolvenz- und Restrukturierungsstatistik – InsStatG

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Für wirtschaftspolitische Planungsentscheidungen werden über Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen monatliche und jährliche Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.

Zuletzt geändert durch Art. 37 G v. 10.8.2021 I 3436
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25