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Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber – InsoGeldEinzPV
Link zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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§ 1 Höhe der Einzugskostenvergütung an die Einzugsstellen
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§ 2 Verteilung der Einzugskostenvergütung
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§ 3 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung
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§ 4 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die landwirtschaftliche Krankenkasse
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§ 5 Fälligkeit und Zahlung
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§ 6 Inkrafttreten
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Schlussformel
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Geändert durch Art. 13 Abs. 16 G v. 12.4.2012 I 579
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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