Informationselektronikerausbildungsverordnung – InfoElekAusbV

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(1) Die Gesellenprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.

(2) 1Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung.
2Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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