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Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin – IndElekAusbV

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Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

1.
Betriebstechnik oder
2.
Geräte und Systeme.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25